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      Hier finden Sie die Maklervollmacht.
      
  mehr...Der Makler ist insbesondere berechtigt:
- Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
 - Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
 - Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
 - für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.
 
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.
Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.


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