Sie sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert...
Deshalb werden neben der Zusatz-KV von den meisten Versicherungsgesellschaften auch direkt nur Zahnzusatz- Versicherungen angeboten, die je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Zahnbehandlungen übernehmen.
Egal wie hoch die tatsächliche Rechnungshöhe ist - die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen für jede Zahnbehandlung nur noch sogenannte Festpauschalen.
Bei Zahnersatz und Inlays können hohe Zuzahlungen folgen. Bereits bei einer relativ kleinen Zahnersatz-Versorgung beträgt die Beteiligung für den Patienten schnell mehrere hundert Euro.
Die Kassenleistungen können durch Zahnzusatzversicherungen ergänzt werden.
Wenn Sie besonderen Wert auf hochwertige Materialien z.B. Keramik oder Füllungen aus Edelmetall (so genannte Inlays) oder eine schönere Optik legen, sollte das auf jeden Fall im Vertrag vereinbart werden.
Erstattet wird ein vereinbarter Prozentsatz der Rechnungen - unter Berücksichtigung der Leistungen der GKV.
Zu den unterschiedlichen Leistungen bieten die Gesellschaften sogenannte Pakete an... z.B. höherwertige Materialien für Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung für Kinder unter 18 Jahre mit speziellen Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen uvm.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt nicht nur von den Leistungen ab...- Beispielsweise zahlen Frauen i.d.R. mehr als Männer und Personen mit höherem Eintrittsalter mehr als jüngere Neuversicherte.
- Neue Kunden, die über 60 Jahre sind, werden meist nicht mehr angenommen.
- Außerdem begrenzen viele Tarife die Erstattung in den ersten Vertragsjahren - es muss eine Wartezeit eingehalten werden, bevor der Kunde eine Erstattung von der Versicherung verlangen kann.
Zu beachten ist weiterhin, dass viele Versicherer von Kunden mit schlechten oder mehreren fehlenden Zähnen hohe Risikozuschläge fordern. Auch kann deshalb ein Antrag ganz abgelehnt werden. Gründe dafür sind:
- aktuell fehlende Zähne und bereits ersetzte Zähne oder Füllungen/Plomben
- nicht korrigierte Zahnfehlstellungen, die behandlungsbedürftig sind
- ist eine anstehende Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Behandlung vorgesehen bzw. wird gerade durchgeführt
- liegen allgemein schwere Erkrankungen vor
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